Seit Ende Dezember 2024 gilt die Travel Rule. Wer Kryptowährungen von einer Krypto-Plattform auf eine Wallet-Adresse schicken möchte, wird nun von der Plattform gefragt, wem die Wallet-Adresse gehört. Wir erklären dir, was dahintersteckt.
Ziel der Travel Rule
Die Travel Rule wurde mit dem Ziel entwickelt, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen. Ursprünglich von der Financial Action Task Force (FATF) für den traditionellen Finanzsektor konzipiert, zielt sie darauf ab, die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen sicherzustellen. Aufgrund des wachsenden Einflusses des Kryptomarkts wird die Regel nun auch auf Kryptowährungen angewendet.
Die dazu ergangene EU-Verordnung gilt für alle Transfers, bei denen mindestens ein Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in der EU ansässig ist. Sie zielt darauf ab, illegale Aktivitäten durch erhöhte Transparenz zu verhindern und das Vertrauen in den Kryptomarkt zu stärken.
Travel Rule: Änderungen für Krypto-Nutzer
Ab dem 30. Dezember 2024 müssen Krypto-Dienstleister Informationen über den Sender und Empfänger, wie Name, Adresse und weitere relevanten Daten erfassen.
Beachte!
Diese Anforderungen gelten auch für Transfers zu und von selbstverwalteten Wallets. Kund:innen, die Kryptowährungen an ihre eigene Wallet übertragen, müssen nachweisen, dass sie die rechtmäßigen Inhaber der Wallet sind (z. B. durch einen Satoshi-Test).
Wie der Satoshi-Test funktioniert und welche weiteren Möglichkeiten es für den Besitznachweis eines Wallets gibt, kannst du hier nachlesen:
Verifikation von Wallet-Adressen
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass jede neue Wallet-Adresse, die für Ein- oder Auszahlungen verwendet wird, verifiziert werden muss, wenn Transaktionen über 1.000 Euro hinausgehen. Hier sind wichtige Punkte zu beachten:
1. Muss ich die Verifizierung bei jeder neuen Wallet-Adresse wiederholen?
Ja, jede neue Adresse muss verifiziert werden. Eine einmal verifizierte Adresse muss jedoch nicht erneut verifiziert werden. Dies macht die Nutzung der gleichen Adresse für wiederholte Transaktionen praktischer.
2. Was sind die Herausforderungen bei wechselnden Wallet-Adressen?
Häufig wechselnde Adressen bedeuten, dass Nutzer:innen bei jeder neuen Adresse den Verifikationsprozess durchlaufen müssen, was zeitaufwendig sein kann. Um die Privatsphäre zu schützen, wird bei Kryptowährungen in der Regel empfohlen, Adressen zu wechseln. Dies kann im Widerspruch zur Praktikabilität der Verifizierungsanforderungen stehen.
Kryptowertetransfers von Person zu Person: Von der Travel Rule betroffen?
Die EU-Verordnung betrifft nicht Transfers von Kryptowerten, die direkt zwischen Privatpersonen ohne Beteiligung eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen abgewickelt werden (sogenannte „Kryptowertetransfers von Person zu Person“).
Die Bedeutung der 1.000-Euro-Grenze
Die Verordnung legt fest, dass die Grenze von 1.000 Euro nicht nur für Einzeltransaktionen gilt, sondern auch für „mehrere verbundene Transaktionen“.
Dies bedeutet:
- Kumulierte Transaktionen: Transfers, die „verbunden zu sein scheinen“, werden zusammengezählt, um die Grenze zu überwachen. So wird verhindert, dass die Anforderungen durch Aufteilung auf mehrere kleine Beträge umgangen werden
- Überwachung durch Dienstleister: Krypto-Plattformen müssen Transaktionsmuster prüfen, um festzustellen, ob und wann die 1.000 Euro-Grenze überschritten wird.
Konsequenzen bei Nicht-Mitwirkung
Wenn Kund:innen nicht bereit sind, die notwendigen Informationen zur Verifizierung bereitzustellen, hat dies klare Auswirkungen:
- Ablehnung der Transaktion: Transaktionen werden nicht durchgeführt, solange die Verifizierung nicht abgeschlossen ist. Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben müssen zurückgewiesen oder ausgesetzt werden.
- Meldung an die Behörden: Wiederholte Weigerung oder unvollständige Angaben führen dazu, dass der Dienstleister die Situation den zuständigen Behörden meldet.
- Beendigung der Geschäftsbeziehung: Bei wiederholter Nicht-Mitwirkung können Dienstleister die Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer einschränken oder beenden.
Fazit zur Travel Rule
Die Einführung der Travel Rule bringt erhebliche Veränderungen für Krypto-Anleger:innen und Dienstleister mit sich. Während die Regelung darauf abzielt, den Kryptomarkt sicherer und transparenter zu gestalten, erfordert sie von Nutzer:innen aktive Kooperation. Nutzer:innen sollten sich über die Anforderungen informieren und vorbereitet sein, die notwendigen Daten bereitzustellen, um Verzögerungen oder Transaktionsabbrüche zu vermeiden.
Ein weiterer Schritt zu mehr Regulierung am Krypto-Markt ist das Crypto Assets Reporting Framework (CARF). Welche Kundendaten ab 2026 mit den Behörden ausgetauscht werden, kannst du hier nachlesen:
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Disclaimer: Die Information in diesem Beitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. questr übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
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CARF (Crypto Assets Reporting Framework) der OECD ist ein weiterer Schritt zu mehr Regulierung am Krypto-Markt. Damit du informiert bist, welche Kundendaten ab 2026 mit den Behörden ausgetauscht werden müssen, geben wir hier einen Überblick!
Die OECD hat am 02.10.2024 das IT-Format zur Informationsübermittlung von Krypto-Transaktionen im Rahmen der Meldepflichten der CARF inklusive eines Auslegungsleitfadens veröffentlicht. Wir möchten das als Anlass nehmen dich über die neuen Meldepflichten von Krypto-Dienstleistern und deren Auswirkungen auf jeden einzelnen Krypto-User zu informieren.
Was ist das Crypto-Asset Reporting Framework der OECD?
Das Crypto Asset Reporting Framework (kurz: „CARF“) ist eine Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die darauf abzielt, die Transparenz und den Austausch von Informationen über Krypto-Asset-Transaktionen zwischen den Steuerbehörden international zu verbessern.
Ähnliche Regeln wurden bereits innerhalb der EU in der EU-Richtlinie DAC 8 beschlossen:
Das Hauptziel des CARF ist es, Steuerhinterziehung und -umgehung durch verbesserte Datenverfügbarkeit zu bekämpfen und eine gerechtere Besteuerung digitaler Vermögenswerte sicherzustellen.
Welche Länder machen bei CARF mit?
Derzeit haben sich 53 Länder öffentlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Crypto-Asset Reporting Framework bis zum Jahr 2027 zu implementieren. Zu diesen Ländern gehören Mitglieder der G20-Staaten, die eine bedeutende Rolle in der globalen Wirtschaft spielen, sowie eine Reihe weiterer Länder, die das Potenzial der Krypto-Märkte erkennen und die Notwendigkeit einer regulierten Überwachung akzeptieren.
Weitere 10 Länder haben sich dazu verpflichtet bis zum Jahr 2028 CARF umzusetzen.
Unter den teilnehmenden Ländern befinden sich neben zahlreichen europäischen Ländern, inklusive Österreich und Deutschland, auch die USA, wo zahlreiche globale Krypto-Börsen und Plattformen beheimatet sind. Ebenso vertreten sind weitere Länder wie zum Beispiel Singapur, Japan, Korea, die Cayman Islands, UAE, British Virgin Islands, Barbados und Bermuda, Mexiko und Kanada.
Wie schauen die Meldepflichten bei CARF aus und wer ist davon betroffen?
Die Meldepflichten unter dem CARF verlangen, dass Dienstanbieter von Krypto-Assets, wie Krypto-Börsen und Plattformen, bestimmte Informationen über ihre Nutzer:innen und deren Transaktionen erfassen und an die Steuerbehörden ihres jeweiligen Landes melden.
Diese Informationen werden dann automatisch zwischen den Finanzverwaltungen der teilnehmenden Länder ausgetauscht. Die Meldung muss einmal jährlich im Nachhinein für das Vorjahr erfolgen. Von den Meldepflichten betroffen sind somit sowohl die Anbieter von Krypto-Diensten als auch deren Kund:innen.
Welche Daten werden beim CARF gemeldet?
Es werden zum Beispiel folgende Daten gemeldet:
- Identifikation der Nutzer:innen: Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer etc.
- Meldepflichtige Transaktionen (jeweils gesondert für das jeweilige Krypto-Asset mit Stückanzahl und Marktwert) sind u.a.:
- Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets mit gesetzlichem Zahlungsmittel
- Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets mit anderen Krypto-Assets
- Einzahlungen von Krypto-Assets auf die Börse/Plattform
- Auszahlungen von Krypto-Assets von der Börse/Plattform
- Auszahlungen von Krypto-Assets auf Wallets
Was müssen österreichische Krypto-Investor:innen beachten, wenn Österreich ab 2027 die ersten CARF-Meldungen erhält?
Falls du auf ausländischen Börsen oder Plattformen aktiv bist und dort Krypto-Einkünfte erzielt hast, sollten diese Einkünfte bereits in deiner Steuererklärung berücksichtigt worden sein. In diesem Fall hast du nichts zu befürchten.
Wichtig!
Solltest du jedoch bislang keine oder unvollständige Angaben gemacht haben, ist es dringend ratsam, dies schnellstmöglich nachzuholen. Denn ab dem Zeitpunkt, an dem die österreichische Finanzverwaltung durch CARF-Meldungen von deinen Krypto-Einkünften erfährt, wird sie möglicherweise auch rückwirkend für die Vorjahre Nachforschungen anstellen.
Wird dabei eine Steuerverkürzung aufgedeckt, ist es in der Regel zu spät, um im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige die Einkünfte nachträglich zu melden. Deshalb empfehlen wir allen Krypto-Investor:innen, die ihre Einkünfte bislang nicht korrekt versteuert haben, dies umgehend mittels Selbstanzeige nachzuholen, um etwaige strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Gemeinsam mit Enzinger Steuerberatung bieten wir auf unserer Plattform cryptotax individuelle Unterstützung und jede Menge hilfreiche Informationen zum Thema Krypto-Steuern an! Alle Informationen zum Thema Krypto-Selbstanzeige in Österreich findest du hier:
Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst
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Disclaimer: Die Information in diesem Beitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. questr übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
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Der Besitz von Kryptowährungen und anderen Krypto-Assets (NFTs, Ordinals, usw.) war lange Zeit eine ziemlich anonyme bzw. pseudonyme Angelegenheit. Mittlerweile gibt es verschiedene Blockchain-Forensik-Tools, die Hinweise auf Besitzverhältnisse sammeln können. Banken müssen sich damit auseinandersetzen, wenn Kund:innen Gelder von Kryptowährungs-Plattformen auf ihr Bankkonto überweisen und die Mittelherkunft geprüft wird.
Und auch Krypto-Plattformen, die schon jetzt vielerorts dazu verpflichtet sind ihre Kund:innen zu identifizieren, müssen vermehrt prüfen, von wem Kryptowährungen kommen bzw. an wen diese transferiert werden, wenn ihre Plattform in diese Transfers involviert ist.
Wenn Transfers an unhosted wallets gehen – sprich Wallets, die keiner Krypto-Plattform gehören – kann beim Kunden bzw. der Kundin nachgefragt werden, ob diese Wallets ihnen gehören. Krypto-Besitzverhältnisse können mittlerweile auf verschiedene Arten geprüft werden, sofern Kund:innen mithelfen. Wir gehen hier auf die Wichtigsten ein.
Besitz vs. Eigentum von Kryptowährungen: Eine wichtige Unterscheidung
Kryptowährungen gelten in Österreich gemäß dem ABGB als Sachen, wodurch sowohl Besitz als auch Eigentum an ihnen begründet werden können. Im rechtlichen Kontext ist es wichtig, zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden: Besitz bedeutet, eine Sache in Gewahrsam zu haben und den Willen zu haben, sie zu behalten, unabhängig davon, ob der Besitz rechtmäßig erlangt wurde.
Eigentum hingegen ermöglicht es, uneingeschränkt über eine Sache zu verfügen und andere von deren Nutzung auszuschließen. Um Eigentum zu erwerben, sind ein rechtlicher Titel wie ein Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie der Modus, also die tatsächliche Übergabe der Sache, erforderlich. Bei Kryptowährungen erfolgt die Übergabe typischerweise durch Übertragung auf ein Wallet, das unter der Kontrolle des Erwerbers steht, oder durch Weitergabe der entsprechenden Schlüssel („private key“).
Beachte
In Diskussionen über Blockchain-Transaktionen wird oft behauptet, dass durch die Blockchain ein Eigentumsnachweis („Proof-of-Ownership“) erbracht werden könne. Dies ist rechtlich jedoch nicht korrekt, da, aufgrund der Pseudoanonymität der Blockchain-Daten, nicht der tatsächliche Eigentümer bzw. die tatsächliche Eigentümerin identifiziert werden kann.
Für den Erwerb von Eigentum an Kryptowährungen ist zusätzlich zur tatsächlichen Übergabe (Modus) ein gültiger rechtlicher Titel wie ein Kaufvertrag erforderlich, der durch die Offenlegung weiterer Informationen nachgewiesen werden kann. Bei derivativem Eigentumserwerb müsste auch die Eigentümereigenschaft der Vormänner gegeben sein – z.B. bei einem Kauf, einer Schenkung oder einem Tausch sollten die Vorbesitzer:innen der Kryptowährung auch die Eigentümer:innen der Kryptowährung gewesen sein.
Im Gegensatz zum Nachweis des Eigentums, kann der Nachweis des Besitzes rechtlich durch die Bestätigung der tatsächlichen Verfügungsgewalt, beispielsweise durch den Satoshi-Test oder andere Methoden, relativ einfach erbracht werden.
Visuelle Besitz-Nachweise für Wallets
Bei visuellen Nachweisen handelt es sich vorrangig um Screenshots, die Kund:innen von ihren Wallets anfertigen, um nachzuweisen, dass jene Blockchain-Adresse, an die eine Transaktion von einer Krypto-Plattform aus gehen soll, ihnen gehört. Da jede:r nur Zugang zum eigenen Wallet haben sollte, sollte ein Screenshot belegen, dass dieses Wallet der betreffenden Person gehört.
Diese Art des Nachweises ist für Kund:innen sehr einfach zu erbringen. Jedoch sollte bedacht werden, dass visuelle Nachweise z.B. mit Grafik-Software manipuliert werden könnten.
Daher sollten visuelle Nachweise idealerweise in Kombination mit anderen Belegen genutzt werden, z.B. mit einer vollständigen Transaktionshistorie und einem Mittelherkunftsnachweis.
Digitale Signaturen als Nachweis für Krypto-Besitz
Es gibt verschiedene Arten von digitalen Signaturen, die auf Blockchains umgesetzt werden können.
Bei einer digitalen Signatur muss der Kunde bzw. die Kundin entweder manuell eine bestimmte Nachricht in die Wallet-Software kopieren, oder es wird automatisch eine Nachricht an das unhosted wallet geschickt, die der Nutzer bzw. die Nutzerin im Wallet nur noch signieren muss (AOPP – Address Ownership Proof Protocol).
Der Vorteil von digitalen Signaturen ist, dass sie leichter und oft automatisiert geprüft werden können, was Krypto-Dienstleister entlastet. Außerdem ist es sicherer als ein Screenshot, der grafisch manipuliert werden könnte. Jedoch kann gerade das manuelle Signieren für viele Nutzer:innen eine Herausforderung sein. AOPP hingegen wäre einfacher zu nutzen, wird jedoch nicht von allen Wallet-Anbietern unterstützt.
Wie der Satoshi-Test Krypto-Besitz nachweisen kann
Der Satoshi-Test kann mit jedem Wallet durchgeführt werden und ist prinzipiell einfach in der Handhabung. Der Name Satoshi-Test kommt von der kleinsten Bitcoin-Einheit. Hier geht es darum, dass Krypto-Dienstleister ihre Kund:innen instruieren eine bestimmte, sehr geringe Menge einer Kryptowährung in einem bestimmten Zeitraum an die Plattform zu senden und damit nachzuweisen, dass das Wallet, von dem der Transfer ausgeht, in ihrem Besitz steht.
Im Gegensatz zu visuellen Nachweisen und digitalen Signaturen, fallen beim Satoshi-Test gewisse Kosten für Kund:innen an. Es kann auch herausfordernd sein, bei Kryptowährungen, die auf UTXO basieren, von einer bestimmten Blockchain-Adresse aus zu senden. Bei UTXO-Kryptowährungen wie Bitcoin können Krypto-Bestände auf sehr viele Adressen aufgeteilt sein.
Unter Aufsicht ins eigene Wallet einloggen
Die genannten Besitznachweise schließen Manipulationen nicht gänzlich aus, daher wird in der Praxis z.B. von Banken immer wieder verlangt, dass Kund:innen in die Filiale kommen und sich dort unter Aufsicht in ihr Wallet oder Kundenkonto bei Börsen einloggen (natürlich ohne die Login-Daten mit der Bank zu teilen).
Dies kann für Einzelfälle eine praxistaugliche Möglichkeit sein, um die Echtheit eines Krypto-Besitznachweises zu gewährleisten. Jedoch ist dies auch mit einem gewissen Aufwand für Bank und Kunde bzw. Kundin verbunden.
Gefahren bei Krypto-Besitznachweisen
Bei visuellen Nachweisen (Screenshots) wäre es möglich, dass das betroffene Wallet jemand anders gehört und diese Person den Screenshot erstellt, der dann vom betroffenen Kunden an die Krypto-Plattform weitergeleitet wird. Dabei würde der Kunde nur so tun, als ob ihm das betroffene Wallet gehört.
Digitale Signaturen schließen ebenfalls nicht aus, dass Personen zusammenarbeiten und eine andere Person als der Kunde bzw. die Kundin die Nachricht signiert. Dasselbe Risiko besteht beim Satoshi-Test, wenn der Betrag in Wirklichkeit nicht vom Kunden bzw. der Kundin, sondern von einer anderen Person transferiert wird.
Unabhängig vom Krypto-Besitznachweis kann also eine Kombination mit weiteren Belegen sinnvoll sein, insbesondere wenn es Auffälligkeiten in der Transaktionshistorie gibt. Diese Belege können den Einsatz von Forensik-Tools, Analyse der Transaktionshistorie und Blockchain-Daten, sowie umfassendere Mittelherkunftsnachweise beinhalten.
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