Bitcoin-Wallet- bzw. Krypto-Adressen-Besitzer herausfinden: Den Besitzer von Kryptowährungen und anderen Krypto-Assets (NFTs, Ordinals, usw.) zu identifizieren gilt als schwierig, da Bitcoin und Co. anonym bzw. pseudonym auf der Blockchain transferiert werden. Das ist eine Herausforderung für Mittelherkunftsprüfungen, etwa wenn Personen Geld, das aus Kryptowährungen stammt, auf ihr Bankkonto transferieren wollen. Banken können in diesen Fällen dazu verpflichtet sein zu prüfen, ob diese Kryptowährungen dieser Person zuzuordnen sind. Einen klaren Nachweis zu erbringen und diesen zu prüfen, ist jedoch nicht einfach. Wie eine solche Prüfung ablaufen kann, wenn Kryptowährungen von unhosted Wallets (sprich: nicht von Krypto-Dienstleistern) stammen, beschreiben wir in diesem Beitrag.
Wenn Banken Krypto-Besitz prüfen wollen: Zusammenarbeit mit Kund:innen
Um mit hoher Sicherheit sagen zu können, dass eine Blockchain-Adresse einer Person gehört, müssen Banken mit ihren Kund:innen zusammenarbeiten und konkrete Informationen einholen.
Wer öffentliche Blockchain-Explorer nutzt, findet manchmal statt einer pseudonymen Adresse die Namen konkreter Plattformen (z.B. Binance, Kraken, etc.) in den Transaktionsverläufen. Ausführlichere Informationen zu Besitzverhältnissen auf der Blockchain liefern zusätzlich sogenannte Blockchain-Forensik-Tools, die vor allem von Behörden und Blockchain-Analysten genutzt werden – jedoch geben auch diese Tools keine konkreten Auskünfte über die Besitzverhältnisse von Wallets, die Privatpersonen zuzuordnen sind.
Krypto-Besitzverhältnisse können mittlerweile auf verschiedene Arten geprüft werden, sofern Kund:innen mithelfen. Wir gehen hier auf die Wichtigsten ein. Wenn Transfers von unhosted Wallets stammen – sprich Blockchain-Adressen, die keiner Krypto-Plattform gehören – müssen Banken beim Kunden bzw. der Kundin um Belege bitten, die zeigen, dass diese Wallets ihnen gehören
Besitz vs. Eigentum von Kryptowährungen: Eine wichtige Unterscheidung
Kryptowährungen gelten (in Österreich) gemäß dem ABGB als Sachen, wodurch sowohl Besitz als auch Eigentum an ihnen begründet werden können. Im rechtlichen Kontext ist es wichtig, zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden: Besitz bedeutet, eine Sache in Gewahrsam zu haben und den Willen zu haben, sie zu behalten, unabhängig davon, ob der Besitz rechtmäßig erlangt wurde.
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Eigentum hingegen ermöglicht es, uneingeschränkt über eine Sache zu verfügen und andere von deren Nutzung auszuschließen. Um Eigentum zu erwerben, sind ein rechtlicher Titel wie ein Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie der Modus, also die tatsächliche Übergabe der Sache, erforderlich. Bei Kryptowährungen erfolgt die Übergabe typischerweise durch Übertragung auf ein Wallet, das unter der Kontrolle des Erwerbers steht, oder durch Weitergabe der entsprechenden Schlüssel („private key“).
Wissen
In Diskussionen über Blockchain-Transaktionen wird oft behauptet, dass durch die Blockchain an sich ein Eigentumsnachweis („Proof-of-Ownership“) erbracht werden könne. Dies ist rechtlich jedoch nicht korrekt, da, aufgrund der Pseudoanonymität der Blockchain-Daten, nicht der tatsächliche Eigentümer bzw. die tatsächliche Eigentümerin identifiziert werden kann.
Für den Erwerb von Eigentum an Kryptowährungen ist zusätzlich zur tatsächlichen Übergabe (Modus) ein gültiger rechtlicher Titel wie ein Kaufvertrag erforderlich, der durch die Offenlegung weiterer Informationen nachgewiesen werden kann. Bei derivativem Eigentumserwerb müsste auch die Eigentümereigenschaft der Vormänner gegeben sein – z.B. bei einem Kauf, einer Schenkung oder einem Tausch sollten die Vorbesitzer:innen der Kryptowährung auch die Eigentümer:innen der Kryptowährung gewesen sein.
Im Gegensatz zum Nachweis des Eigentums, kann der Nachweis des Besitzes rechtlich durch die Bestätigung der tatsächlichen Verfügungsgewalt, beispielsweise durch den Satoshi-Test oder andere Methoden, erbracht werden.
In der Praxis empfiehlt es sich, mehrere, sich ergänzende, Besitznachweise anzufordern und weitere Prüfungen der Transaktionshistorie vorzunehmen, um ein klares Bild über die Besitzverhältnisse bei Wallets zu erlangen.
Visuelle Besitz-Nachweise für Wallets
Bei visuellen Nachweisen handelt es sich vorrangig um Screenshots, die Kund:innen von ihren Wallets anfertigen, um nachzuweisen, dass jene Blockchain-Adresse, an die eine Transaktion geht, ihnen gehört.
Da jede:r nur Zugang zum eigenen Wallet haben sollte, sollte ein Screenshot belegen, dass dieses Wallet der betreffenden Person gehört. Diese Art des Nachweises ist für Kund:innen sehr einfach zu erbringen. Jedoch sollte bedacht werden, dass visuelle Nachweise z.B. mit Grafik-Software oder KI manipuliert werden könnten.
Daher sollten visuelle Nachweise idealerweise in Kombination mit anderen Belegen genutzt werden, z.B. mit einer vollständigen Transaktionshistorie und einem Mittelherkunftsnachweis. Zusätzlich hängt die Art der Belege auch davon ab, welche Aktivitäten eine Person auf der Blockchain durchgeführt hat (z.B. Mining, Staking, DeFi, etc.). Welche Belege für welche Krypto-Aktivitäten geeignet sind, haben wir daher in unserer Checkliste für Krypto-Mittelherkunftsnachweise übersichtlich zusammengefasst – einfach auf unserer Plattform cryptotax runterladen:

Digitale Signaturen als Nachweis für Krypto-Besitz
Es gibt verschiedene Arten von digitalen Signaturen, die auf Blockchains umgesetzt werden können.
Bei einer digitalen Signatur muss der Kunde bzw. die Kundin entweder manuell eine bestimmte Nachricht in die Wallet-Software kopieren, oder es wird automatisch eine Nachricht an das unhosted wallet geschickt, die der Nutzer bzw. die Nutzerin im Wallet nur noch signieren muss (AOPP – Address Ownership Proof Protocol).
Der Vorteil von digitalen Signaturen ist, dass sie leichter und oft automatisiert geprüft werden können, was Krypto-Dienstleister entlastet. Außerdem ist es sicherer als ein Screenshot, der grafisch manipuliert werden könnte. Jedoch kann gerade das manuelle Signieren für viele Nutzer:innen eine Herausforderung sein und zu Sicherheitsbedenken führen. Es gilt auch zu beachten, dass nicht jede Wallet-Software digitale Signaturen ermöglicht. Ebenso könnten Personen zusammenarbeiten und eine andere Person die digitale Signatur durchführen, ohne dass dies ersichtlich ist.
Wie der Satoshi-Test Krypto-Besitz nachweisen kann
Der Satoshi-Test kann mit jedem Wallet durchgeführt werden und ist prinzipiell einfach in der Handhabung. Der Name Satoshi-Test kommt von der kleinsten Bitcoin-Einheit. Hier geht es darum, dass Krypto-Dienstleister ihre Kund:innen instruieren eine bestimmte, sehr geringe Menge einer Kryptowährung in einem bestimmten Zeitraum an die Plattform zu senden und damit nachzuweisen, dass das Wallet, von dem der Transfer ausgeht, in ihrem Besitz steht.
Im Gegensatz zu visuellen Nachweisen und digitalen Signaturen, fallen beim Satoshi-Test gewisse Kosten für Kund:innen an. Es kann auch herausfordernd sein, bei Kryptowährungen, die auf UTXO basieren, von einer bestimmten Blockchain-Adresse aus zu senden. Bei UTXO-Kryptowährungen wie Bitcoin können Krypto-Bestände auf sehr viele Adressen aufgeteilt sein. Hier müsste mit dem Extended Public Key abgeglichen werden, dass diese eine Adresse dem Wallet zuzuordnen ist.
Unter Aufsicht ins eigene Wallet einloggen
Die genannten Besitznachweise schließen Manipulationen nicht gänzlich aus, daher wird in der Praxis von Banken immer wieder verlangt, dass Kund:innen in die Filiale kommen und sich dort unter Aufsicht in ihr Wallet oder Kundenkonto bei Börsen einloggen (natürlich ohne die Login-Daten mit der Bank zu teilen).
Dies kann für Einzelfälle eine praxistaugliche Möglichkeit sein, um die Echtheit eines Krypto-Besitznachweises zu prüfen. Jedoch ist dies auch mit einem gewissen Aufwand für Bank und Kunde bzw. Kundin verbunden und liefert auch keine 100-prozentige Sicherheit.
Gefahren bei Krypto-Besitznachweisen
Die Prüfung von Krypto-Besitz birgt verschiedene Risiken, die es zu beachten gilt
- Bei visuellen Nachweisen (Screenshots) wäre es möglich, dass das betroffene Wallet jemand anders gehört und diese Person den Screenshot erstellt, der dann vom betroffenen Kunden an die Bank weitergeleitet wird. Dabei würde der Kunde nur so tun, als ob ihm das betroffene Wallet gehört.
- Digitale Signaturen schließen ebenfalls nicht aus, dass Personen zusammenarbeiten und eine andere Person als der Kunde bzw. die Kundin die Nachricht signiert. Dasselbe Risiko besteht beim Satoshi-Test, wenn der Betrag in Wirklichkeit nicht vom Kunden bzw. der Kundin, sondern von einer anderen Person transferiert wird.
- Selbst Einloggen unter Aufsicht schließt nicht aus, dass das Wallet einer anderen Person gehört, sofern diese die Zugangsdaten mit dem betroffenen Bankkunden teilt.
Lösung: Kombination von Besitznachweisen und Prüfung der Transaktionshistorie
Um Krypto-Besitz eindeutig zuzuordnen, empfiehlt sich eine Kombination mehrerer Nachweismethoden, insbesondere wenn es sich um höhere Beträge handelt oder Auffälligkeiten in der Transaktionshistorie vorliegen. Diese weiteren Belege können den Einsatz von Forensik-Tools, Analyse der Transaktionshistorie und Blockchain-Daten, sowie umfassendere Mittelherkunftsnachweise beinhalten.
Um auf Auffälligkeiten in der Transaktionshistorie zu prüfen, muss sichergestellt werden, dass Kund:innen alle ihre Transaktionsverläufe übermitteln. Diese Daten sollten insbesondere auf Lücken, Muster und auffällige Transaktionen geprüft werden. Da es sich hierbei häufig um große Datensätze handelt, sollten Software-Lösungen zum Einsatz kommen und Mitarbeiter:innen von Banken auf die Prüfung und Interpretation von Krypto-Transaktionsdaten geschult werden.
So entsteht ein prüfbares Gesamtbild über das Krypto-Portfolio von Bankkund:innen, das mit den erbrachten Besitznachweisen abgeglichen werden kann. Ist dieses Gesamtbild stimmig, kann plausibel dokumentiert werden, dass Wallets im Besitz einer Person stehen.
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Krypto-Gutachten für Banken: Wir bieten eine präzise Untersuchung von Blockchain-Adressen und der Transaktionshistorie Ihrer Kund:innen, um potenzielle Geldwäsche-Risiken schnell und zuverlässig zu erkennen. Dies inkludiert eine forensische Prüfung auf Geldwäsche-Indikatoren.
Krypto-Mittelherkunftsnachweise für Bankkund:innen: Wir unterstützen Personen direkt dabei, die Herkunft ihrer Mittel aus Kryptowährungen in einem umfassenden Mittelherkunftsnachweis zu belegen und Wertsteigerungen zu erklären. Dies inkludiert eine forensische Prüfung auf Geldwäsche-Indikatoren und die Prüfung der Besteuerung von Krypto-Einkünften (in Österreich).
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Da es sehr kompliziert sein kann und Krypto-Investitionen nachzuweisen, haben wir eine Checkliste für Krypto-Mittelherkunftsnachweise erstellt, damit keine wichtigen Belege vergessen werden! Hier geht’s zum gratis Download auf unserer Plattform cryptotax:

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