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Finanzamt erhält Krypto-Datenpaket: Was passiert, wenn man Kryptowährung nicht versteuert?

Österreichs Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger erklärt uns im Interview, was passiert, wenn das Finanzamt anklopft. Sie erzählte uns auch, was man tun kann, wenn man seine Kryptowährung noch nicht versteuert hat.

Der Anlass für das Interview: Vor kurzem erfuhr die Krypto-Community, dass die deutschen Finanzbehörden ein Datenpaket zu tausenden Nutzerinnen und Nutzern einer deutschen Krypto-Plattform erhalten haben.

Nun wird laut Berichten nach Fällen von Steuerhinterziehung gesucht – auch außerhalb Deutschlands? Wir fragen die Expertin!

Müssen sich Krypto-Inverstorinnen und -Investoren in Österreich Sorgen machen, wenn die deutschen Finanzbehörden eine deutsche Krypto-Plattform prüfen?

Natalie Enzinger: In solchen Fällen ist es üblich, dass die Steuerbehörden zusammenarbeiten. Das heißt, dass die Daten auch der österreichischen Finanzverwaltung weitergegeben werden.

Grundsätzlich kann auch die österreichische Finanzverwaltung Daten im Rahmen eines Auskunftsersuchens von österreichischen Plattformen verlangen.

Kryptowährung nicht versteuert: Wie kann ich Probleme mit dem Finanzamt vermeiden?

Natalie Enzinger: Alle Krypto-Anleger mit Wohnsitz in Österreich sollten umgehend prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

Sollten Einkünfte nicht in den Steuererklärungen aufgenommen worden sein, besteht noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Was ist eine Selbstanzeige?

Natalie Enzinger: Solange die Finanzbehörde noch keine Kenntnis über eine Steuerhinterziehung hat, kann von Seiten des Krypto-Anlegers eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 29 FinStG eingereicht werden.

Eine Selbstanzeige muss gewisse Informationen enthalten, damit diese von der Finanzbehörde als strafbefreiende Selbstanzeige akzeptiert wird.

Im Schreiben an das Finanzamt muss unter anderem die Verfehlung dargelegt und die bedeutsamen Umstände offengelegt werden.

Zusätzlich muss die verkürzte Steuer zuzüglich allfälliger Anspruchszinsen nachbezahlt werden und die verantwortliche Person oder Personen sind zu nennen.

Was passiert, wenn man keine Selbstanzeige einreicht und die Finanzverwaltung die Steuerhinterziehung entdeckt?

Natalie Enzinger: Im Fall eines vorsätzlichen Verhaltens – der genaue Wortlaut ist „die Steuerverkürzung ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden“ – können hohe Geldstrafen und bei Überschreitung gewisser Grenzen auch Freiheitstrafen verhängt werden.

Zusätzlich kommen die Vertretungskosten durch Anwalt und/oder Steuerberater für ein Finanzstrafverfahren.

Wie kann mir ein Steuerberater für Kryptowährungen nun helfen?

Wichtig ist, dass für eine korrekte Nacherklärung eine vollständige Dokumentation der Krypto-Daten unerlässlich ist, da in der Selbstanzeige der korrekte verkürzte Steuerbetrag anzuführen ist.

Wenn du deine Krypto-Daten erst richtig dokumentieren musst, empfehlen wir gerne questr.

Hast du bislang deine Krypto-Einkünfte nicht in den Steuererklärungen erklärt, kannst du einen individuellen Beratungs-Termin bei uns auf crypto-tax.at buchen.

Wir haben in den vergangenen Jahren eine große Anzahl solcher Selbstanzeigen verfasst und unsere Kundinnen und Kunden im Verfahren erfolgreich unterstützt.

Das war unser aktuelles Interview mit Krypto-Steuer-Expertin Natalie Enzinger. Wir bleiben für euch an diesem für die Krypto-Community wichtigen Thema dran.

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Disclaimer: Die Information in diesem Beitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. questr übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.