Die EU-Richtlinie DAC 8, mittlerweile Gesetz in Österreich, schreibt ab dem Jahr 2026 vor, dass das Finanzamt automatisch sehr viele Daten zu deinen Kryptowährungen erhält und einsehen kann.
Dafür müssen Krypto-Exchanges jedes Jahr deine Kryptowährungen und Krypto-Assets melden. Eine ähnliche Regelung, die zeitgleich in Österreich umgesetzt wird, ist CARF (Crypto Asset Reporting Framework) der OECD. Ziel von CARF und DAC 8 ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und mehr Transparenz im Kryptobereich zu schaffen. Weltweit soll dadurch sichergestellt werden, dass Steuerbehörden die steuerpflichtigen Transaktionen von Krypto-Anleger:innen nachvollziehen können – ähnlich wie es bei Bankkonten durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) bereits üblich ist.
Ab dem Steuerjahr 2026 weiß das Finanzamt daher deutlich genauer über deine Krypto-Assets Bescheid. Sowohl nach CARF als auch nach DAC 8 sind Krypto-Plattformen verpflichtet, relevante Daten zu Transaktionen und Beständen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.
Warum werden Krypto-Börsen verpflichtet Kryptowährungen dem Finanzamt zu melden?
Der Grund für diese Vorgehensweise wird in der Richtlinie erklärt. Es geht darum, dass die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen die Krypto-Assets ihrer Kund:innen besser im Blick haben:
„Es ist schwierig, Steuertatbestände zu ermitteln, die bei Investitionen in Kryptowerte auftreten. Die meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind am besten in der Lage, die erforderlichen Informationen über ihre Nutzer zu erheben und zu überprüfen.“
Gleichzeitig wird betont, dass der Verwaltungsaufwand, damit das Finanzamt Daten zu deinen Kryptowährungen einsehen kann, für die Branche so gering wie möglich gehalten werden soll.
Welche Krypto-Assets sind von DAC 8 betroffen?
Es sind alle Krypto-Assets betroffen – egal ob das nun Bitcoins, Altcoins, NFTs, Utility Tokens etc. sind – sofern sie für Zahlungs- und Anlagezwecke genutzt werden können. Begrenzte Netzwerke und bestimmte Utility Token können ausgenommen sein.
Die Finanzämter aller EU-Staaten erhalten Zugriff auf die Daten, sofern diese Daten jemanden betreffen, der in einem EU-Land steuerpflichtig ist.
Welche Folgen hat es für dich, wenn das Finanzamt deine Kryptowährungen einsehen kann?
Solche Meldungen von Daten können zu Nachfragen seitens deines Finanzamts führen. Darin besteht der Zweck von DAC 8. Auch wenn die erste Meldung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen (z.B. Krypto-Plattformen) an dein Finanzamt erst Mitte 2027 für das Jahr 2026 erfolgt, kann das Finanzamt auf Basis dieser Daten auch die steuerliche Behandlung der Vorjahre überprüfen.
Dadurch besteht ein erhöhtes Entdeckungsrisiko, wenn bisherige Krypto-Einkünfte nicht korrekt erklärt wurden. Wer bislang noch nicht alle Krypto-Einkünfte besteuert hat, sollte daher rechtzeitig handeln und eine Selbstanzeige in Betracht ziehen, bevor die Finanzbehörde von den nicht versteuerten Einkünften erfährt.
Wenn das Finanzamt Daten zu deinen Kryptowährungen einsehen kann und feststellt, dass bestimmte Werte nicht versteuert wurden, könnte dies zu einer Steuerprüfung und einem Strafverfahren führen.
Werden zum Beispiel für das Jahr 2026 Kryptowerte gemeldet, könnte sich das Finanzamt fragen, ob diese Person auch schon früher Krypto-Einkünfte erzielt hat. Wenn diese Krypto-Einkünfte nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, drohen hohe Strafzahlungen.
Wer mögliche hohe Finanzstrafen vermeiden möchte, kann jedoch rechtzeitig eine Selbstanzeige beim Finanzamt einbringen. Wir empfehlen, dies dringend zu erledigen, da mit DAC8 und CARF automatische Meldungen an das Finanzamt erfolgen werden.
Sobald das Finanzamt Ermittlungen aufnimmt ist es dafür leider zu spät und es drohen Strafzahlungen.
Rechtzeitig handeln: Musst du eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen?
Gibst du keine oder unrichtige Steuererklärungen ab und wurden dadurch Steuern nicht bezahlt, können neben Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen auch Strafen verhängt werden. Stark vereinfacht machst du dich wegen Abgabenhinterziehung strafbar, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nichteinreichung einer Steuererklärung oder Nichtdeklaration von Krypto-Einkünften in der Steuererklärung (=“Verletzung einer Steuererklärungspflicht“)
- Es wurde keine Steuer auf diese Einkünfte bezahlt („Steuerverkürzung“)
- Vorsätzliches Verhalten
Das Delikt der Abgabenhinterziehung setzt eine Steuerverkürzung voraus, wobei diese Steuerverkürzung unter Verletzung der Steuererklärungspflicht bewirkt werden muss.
Es gibt Steuerberater:innen, die sich auf Kryptowährungen spezialisiert haben und regelmäßig solche Fälle betreuen. In Österreich haben wir die Steuerberatungskanzlei Enzinger Steuerberatung als Partner, wenn Kundinnen und Kunden Hilfe mit der Versteuerung ihrer Kryptowährungen oder einer Selbstanzeige benötigen.
Gemeinsam mit unserem Krypto-Steuerberatungs-Partner in Österreich – cryptotax by enzinger – geben wir ein gratis E-Book heraus, in dem wir alle aktuellen Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich klar und verständlich dokumentiert haben!

Das kostenlose E-Book Krypto Steuer Österreich Guide gibt’s auf unserer gemeinsamen Plattform cryptotax zum Download!
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